Grillen im Park

Laut "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Paderborn vom 12.03.1997" ist es in Paderborn offiziell nicht erlaubt, auf öffentlichen Verkehrsflächen oder Anlagen "zu übernachten, Feuer anzulegen oder zu grillen". Verstöße gegen diese Verordnung können nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.05.1968 i. d. F. vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) mit einer Geldbuße geahndet werden.

Leider mussten wir unsere offiziellen Grillplätze im Park aufgeben, da sie häufig stark verunreinigt zurückgelassen wurden und der Reinigungsaufwand zu hoch war.

Wir bedauern dies sehr.