Die Gewinner des Fotowettbewerbs "BILDschön" auf den Schloß Neuhäuser Gartentagen 2016

Mitte September kürte die Jury die Siegermotive aus dem Fotowettbewerb zum diesjährigen Motto „BILDschön“.


Die Gewinner und ihre Preise:

1. Preis
Thomas Lünne aus Büren gewinnt einen Gutschein im Wert von 80 € für das GOP Varieté-Theater Bad Oeynhausen und das Buch „SCHLOSS NEUHAUS“- Impressionen der einstigen Fürstbischöflichen Residenz.

2. Preis
Rolf Hartmann aus Höxter gewinnt einen Gutschein für zwei 3-Gang-Menüs nach Wahl im ALT NEUHAUS, Schloß Neuhaus, und das Buch „SCHLOSS NEUHAUS“- Impressionen der einstigen Fürstbischöflichen Residenz.

3. Preis
Dr. Birgit Sievers-Bøckel aus Paderborn gewinnt einen Gutschein im Wert von 50 € vom Porzellanhaus Kosfeld, Schloß Neuhaus, und das Buch „SCHLOSS NEUHAUS“- Impressionen der einstigen Fürstbischöflichen Residenz.

4. – 10. Preis
David Liedtke, Thomas Lünne, Dr. Birgit Sievers-Bøckel, Anja Kleinefenn, Rolf Hartmann und Sigrid Hartmann erhalten ein Jahres-Abo von WESTFALIUM Magazin für Gesellschaft, Kultur und Lebensart.

Wir bedanken uns bei den Jurymitgliedern der Blende 78 - Paderborner Fotofreunde:
Martin Göbel, Michael Ludolph, Dirk Rosenberger und Heinz Wille. Unserer besonderer Dank gilt Michael Ludolph, der uns schon bei der Vorbereitung des Wettbewerbs unterstützt hat.

Wir bedanken uns für die Spenden bei:
- ALT NEUHAUS – Das Bistrant, Schloß Neuhaus
- Porzellanhaus Kosfeld, Schloß Neuhaus
- Buchhandlung Literafee e.K., Schloß Neuhaus
- Westfalium Verlag GmbH & Co KG, Münster



Die Teilnahmebedingungen:

Wettbewerbsregeln
Das Foto muss auf den Schloß Neuhäuser Gartentagen am 18. oder 19. Juni 2016 aufgenommen worden sein.
Das Foto muss an der längsten Seite mindestens 1700 Pixel messen oder - bei mind. 300 dpi - 15 cm lang sein.
Die Dateigröße darf 5 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Zulässig ist ausschließlich das JPEG-Dateiformat.
Fotos, die den Bedingungen nicht entsprechen, werden zur Jurierung nicht zugelassen.

Teilnahme
Mitmachen kann jede Besucherin bzw. jeder Besucher der Schloß Neuhäuser Gartentage. Angestellte der Schloßpark und Lippesee Gesellschaft sowie andere, an der Konzeption und Umsetzung des Fotowettbewerbs beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Bis zum 4. Juli 2016 können per E-Mail an fotowettbewerb-schlosspark@paderborn.de bis zu 3 selbst aufgenommene Digitalfotos eingereicht werden, an denen die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzt und deren Motive nicht den rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen. Beigefügt werden können Kurzbeschreibungen zu den Fotos. Per Post eingesandte Fotos können nicht berücksichtigt werden.

Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte
Mit der Einsendung der Fotos bestätigt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer, dass sie bzw. er der Urheber der eingesandten Bilder ist, damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt und erklärt sich damit einverstanden, dass ihr bzw. sein Name als Urheber genannt wird. Weiterhin wir durch die Einsendung bestätigt, dass die eingesandten Fotos frei von Rechten Dritter sind und dass Schutzrechte Dritter durch die Nutzungen nicht verletzt werden. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende (bundesdeutsche) Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen.
Mit der Einsendung der Fotos stellt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die Schloßpark und Lippesee Gesellschaft gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer der Schloßpark und Lippesee Gesellschaft ein unwiderrufliches einfaches und unbefristetes Nutzungsrecht, um die Fotos für ihre PR-Arbeit zu nutzen. Das umfasst die Möglichkeit der Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung der Schloßpark und Lippesee Gesellschaft. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für die Präsentation in Ausstellungen, die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken, die Aufnahme in Printmedien der Gesellschaft und in andere Publikationen, z.B. auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen.
Für das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen werden keine Honorare und keine Vergütung bezahlt.
Für eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer.

Haftungsausschluss
Die Schloßpark und Lippesee Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Teilnehmenden oder Dritten während des Wettbewerbs entstehen.

Schlussbestimmungen
Mit der Einsendung der Fotos erklärt sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die anderen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen nicht.

Fakten kurz und knapp:

Name: Fotowettbewerb: „BILDschön“
Thema: Bildschöne Motive auf den Schloß Neuhäuser Gartentagen 2016
Einsendefrist: 4. Juli 2016
Gewinnspielmethode: Jury
Teilnahmebedingungen: Besucher der Schloß Neuhäuser Gartentage, Angestellte der Schloßpark und Lippesee Gesellschaft sowie andere, an der Konzeption und Umsetzung des Fotowettbewerbs beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Pro Teilnehmer sind 3 digitale Fotos erlaubt, an denen der Teilnehmer die uneingeschränkten Nutzungsrechte hat.